Ganztagsförderung an Koblenzer Grundschulen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben die Kinder in der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung in der Grundschule. Dieser Anspruch wird schrittweise ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
Ziel der Ganztagsförderung ist es, Familien im Alltag zu entlasten und Kindern mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken zu geben.
Was bedeutet der Rechtsanspruch?
– Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung und Förderung pro Tag, an fünf Tagen in der Woche.
– Die Unterrichtszeit zählt mit dazu.
– Auch in den Schulferien besteht ein Anspruch auf Ganztagsangebote.
– Eltern entscheiden selbst, ob und wie lange ihr Kind an der Ganztagsförderung teilnimmt. Eine Verpflichtung gibt es nicht.
Informationen der Stadt Koblenz zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) finden Sie hier.
Die Grundschule Rübenach bietet als Ganztagschule (GTS) ein zusätzliches freiwilliges Angebot zur Halbtagsschule an. Der Besuch der GTS ist (mit Ausnahme des Mittagessens) kostenfrei. Die GTS findet von Montag bis Donnerstag bis 15.45 Uhr statt. Freitags gibt es kein GTS-Angebot, jedoch die Möglichkeit der Teilnahme an der BGS bis 14.00 Uhr.
Weitere Informationen zum Ganztagsangebot der Grundschule Rübenach finden Sie hier.


