Anfang
Der Unterricht beginnt verbindlich um 8.00 Uhr. Ab 7.50 Uhr können Ihre Kinder zum Offenen Anfang des Schulmorgens das Schulgebäude betreten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nun einen weiteren Schritt in seiner Entwicklung macht. Lassen Sie es alleine das Schulgebäude betreten und gehen Sie nicht mit bis zum Klassenraum. Ihr Kind schafft das!
Betreuung
An unserer Schule bietet die Stadt Koblenz eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Die Betreuung beginnt nach Unterrichtsschluss um 12.00 Uhr bzw. um 13.00 Uhr und endet um 14.00 Uhr.
Das Anmeldedokument und weitere Formulare zur Betreuung erhalten Sie im Download-Bereich.
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen.
- Befreiung vom Unterricht bzw. von Fachstunden kann direkt bei der Klassenleitung bzw. bei der Fachlehrerin/ beim Fachlehrer beantragt werden.
- Befreiung/Beurlaubung bis zu 3 Kalendertagen im Quartal muss bei der Klassenleitung beantragt werden.
- Befreiung/Beurlaubung von mehr als 3 Kalendertagen muss bei der Schulleitung beantragt werden.
- Befreiung/Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien muss bei der Schulleitung beantragt werden. Diese ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung rechtzeitig.
Eine Vorlage für einen Antrag finden Sie in unserem Download-Bereich.
Brille im Schulalltag
Wenn Kinder im Alltag eine Brille tragen, sollten sie diese in der Regel bei allen Aktivitäten in der Schule (z. B. beim Sportunterricht, bei Pausenhofspielen oder beim Toben) aufbehalten. Die Entscheidung, ob das Kind die Brille ständig tragen muss, liegt bei den Erziehungsberechtigten. Empfehlungen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Stark sehbeeinträchtige Kinder sollten ihre Brille im Schulsport nicht absetzen, weil schlechtes Sehen auch ein Unfallrisiko darstellt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Brille.
Elterngespräche & Elternabende
Die Lehrperson Ihres Kindes und die Schulleitung stehen Ihnen nach Terminvereinbarung gerne zu Gesprächen zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot, denn dadurch können u.a. Missverständnisse oder Irritationen meist frühzeitig ausgeräumt werden. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und vermeiden Sie Gespräche kurz vor oder nach dem Unterricht oder in den Pausen. Besuchen Sie die Elternabende, denn hier werden wichtige Themen angesprochen, die den Schulalltag und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule betreffen.
Elternsprechtage
An unserer Schule findet einmal im Schuljahr ein Elternsprechtag statt, den die Lehrkräfte an verschiedenen Tagen anbieten. Hier haben die Erziehungsberechtigten Gelegenheit, mit den Lehrpersonen in Einzelgesprächen über die Lernfortschritte des eigenen Kindes zu sprechen. Wenn Sie außerhalb dieser Angebote ein Gespräch wünschen, geben Sie Ihrem Kind bitte eine kurze Mitteilung für die Lehrkraft mit.
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4. Im Jahreszeugnis der 2. Klasse wird vermerkt, wann dieses gemeinsame Gespräch stattgefunden hat.
Entschuldigungspflicht
Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist –laut der Grundschulordnung RLP – wie folgt vorzugehen:
Die Schule ist unverzüglich bis spätestens 07:50 Uhr von dem Fernbleiben Ihres Kindes zu unterrichten. Dies erfolgt an unserer Schule über die datenschutzkonforme Schul- Kommunikationsplattform Sdui. Den Zugang und Informationen zur Kommunikationsplattform Sdui erhalten Sie am ersten Elternabend und hier. Auch wenn Ihr Kind mehrere Schultage fehlt, genügt es, wenn sie am ersten Krankheitstag einmal Bescheid geben, sofern Sie wissen, wie lange Ihr Kind zuhause bleiben wird.
Frühstück – am liebsten gesund
Am Schulvormittag ist eine feste Frühstückszeit vorgesehen, während der die Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband frühstücken. Geben Sie Ihrem Kind dafür nicht nur genügend Pausenessen und Getränke mit, sondern achten Sie auch auf gesunde Lebensmittel mit wenig Zuckergehalt.
Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms kostenlos Obst oder Gemüse. Die Kosten teilen sich die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz. Das frische Obst und Gemüse wird von Lieferanten in Klassenkisten einmal pro Woche in die Schulen gebracht.
Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm finden Sie hier.
Fundsachen
Kinder vergessen gerne mal im Schulgebäude und in der Turnhalle Kleidungsstücke. Wir sammeln diese Fundsachen im Flurbereich hinter der Mensa im Erdgeschoss. Hier befindet sich eine große Fundkiste, in der die Kinder jederzeit nachschauen können.
Gastschulverhältnis
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der jeweils anderen Grundschule.
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Voraussetzungen sind:
– wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
– Einvernehmen beider Schulleitungen
– Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage:
– § 62 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG)
– § 12 Abs. 3 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GrSchO)
Hausaufgaben
Die Schülerinnen und Schüler bekommen täglich Hausaufgaben auf (Ausnahme: Mittwoch und an besonderen Schultagen).
Meist sind es Hausaufgaben in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, aber auch in anderen Fächern sind Hausaufgaben möglich.
Um Unsicherheiten im Umgang mit den Hausaufgaben zu reduzieren, hier einige Antworten auf oft gestellte Fragen:
Was ist Sinn und Zweck von Hausaufgaben?
Hausaufgaben können verschiedene Ziele verfolgen:
…das im Unterricht Erlernte zu wiederholen, nachzubereiten und zu vertiefen.
…das im Unterricht Erlernte auf einen anderen Sachverhalt anzuwenden.
…einen neuen Sachverhalt zu erarbeiten/ etwas Neues für den kommenden Unterricht vorzubereiten…
Worauf muss ich als Erziehungsberechtigter bei den Hausaufgaben achten?
Die Erziehungsberechtigten sollten darauf achten,
…dass das Kind sein Hausaufgabenheft gewissenhaft führt und seine Hausaufgaben kennt.
…dass die Hausaufgaben in der Regel selbstständig vom Kind bearbeitet werden.
…dass die Hausaufgaben zügig angefertigt werden.
…dass alle Hausaufgaben vollständig angefertigt werden.
Was ist zu tun bei Problemen mit den Hausaufgaben?
Sollte auffallen, dass einer oder mehrere der oben genannten Aspekte öfter nicht zutreffen, müssen die Ursachen herausgefunden und Lösungsansätze dafür gefunden werden. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit der entsprechenden Lehrkraft in Verbindung.
Was mache ich, wenn mein Kind Bücher und Hefte für die Hausaufgaben in der Schule vergessen hat?
Es ist nicht möglich, vergessene Materialien am Nachmittag in der Schule abzuholen. Machen Sie in einem solchen Fall eine Notiz für die Klassenleitung und arbeiten das Versäumte am nächsten Tag nach. Ihr Kind muss lernen, in der Schule aufzupassen und seine Materialien zuverlässig einzupacken. Werden Sachen am Nachmittag durch die Eltern in irgendeiner Form besorgt, besteht für Ihr Kind keine Notwendigkeit, morgens in der Schule beim Packen des Schulranzens aufzupassen.
Klassenelternsprecher/in
Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse einen Klassenelternsprecher/eine Klassenelternsprecherin und deren Vertretung für ein oder zwei Jahre.
Läusebefall
Nach § 45 des Bundesseuchengesetzes dürfen Personen, die verlaust sind, an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes die Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten und attestiert ist. Gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Stellen Sie bei Ihrem Kind einen Lausbefall fest, dann schicken Sie es bitte nicht zur Schule, sondern suchen Sie einen Facharzt auf.
2. Informieren Sie die Schule.
3. Schicken Sie das Kind erst wieder zur Schule, wenn die Krankheit vollständig abgeheilt ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Läuse.
Masernschutzgesetz
Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Hierzu können Sie der Schule eine der folgenden Unterlagen vorlegen:
1. den Impfpass, aus dem sich 2 Masernimpfungen ergeben, oder
2. eine ärztliche Bescheinigung über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder über eine nachgewiesene Immunität gegen Masern (v. a. Labornachweis) oder
3. eine ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation) oder
4. eine Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z. B. Gesundheitsamt*, Kindertageseinrichtung, Schule) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde.
(* Die Gesundheitsämter erheben im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung den Masernstatus und bestätigen diesen ggfls.)
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie hier
und hier: www.masernschutz.de
Parkplatzsituation
Es wird immer wieder festgestellt, dass Eltern die Markierungen auf dem öffentlichen Parkplatz für den Schulbus ignorieren und möglichst nah an den Eingangsbereich zum Schulhof fahren, um dort zu parken und ihre Kinder ein- bzw. aussteigen zu lassen. Da dieser Platz von den Bussen genutzt wird, ist dieses verkehrswidrige Verhalten für unsere Kinder sehr gefährlich. Deshalb bitten wir Sie eindringlich zum Schutz aller Kinder, die Parkmarkierungen auf dem Parkplatz zu beachten.
Privatgegenstände
Privat eingebrachte Gegenstände der Kinder sind über die städtische Versicherung wie folgt versichert:
Feuerversicherung
Persönliches Eigentum von Personen, die berechtigterweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Stadt Koblenz in Berührung kommen und für die seitens der Stadt ein versicherbares Risiko besteht, wie z.B. Bedienstete, SchülerInnen, Lehrkräfte, sind bis 1.000 € je Person und Schadenfall versichert. Eine Entschädigung wird nur insoweit geleistet, als aus einer anderweitigen Versicherung (z.B. Hausrat) kein Schadenersatz erlangt werden kann.
Garderobenversicherung
Für die seitens der SchülerInnen mitgebrachten Gegenstände (Kleidungsstücke, Schultaschen, Schulbücher, Lehrbücher, Schreibmaterialien) besteht Versicherungsschutz, wenn die SchülerInnen sie wie vorgesehen abgelegt haben, die Höchstentschädigung beträgt 180 €.
Nicht versichert sind Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Handys usw.
Religionsunterricht
Wenn Ihr Kind nicht der evangelischen oder katholischen Religionsgemeinschaft angehört oder keine Konfession hat, haben Sie als Eltern mehrere Wahlmöglichkeiten:
- Ihr Kind kann freiwillig am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen.
- Ihr Kind nimmt am Ethikunterricht teil.
Schulbücher & Schulbuchausleihe
Eine Liste der aktuellen Schulbücher finden Sie auf unserer Homepage im Download-Bereich.
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen.
Kostenfreie Schulbuchausleihe
Anspruch auf kostenfreie Schulbuchausleihe haben Eltern, wenn Sie unter der für Sie maßgeblichen Einkommensgrenze liegen. Die können Sie dem Onlineportal des Landes Rheinland-Pfalz oder in unserem Download-Bereich entnehmen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden. Das Formular können Sie unter der unten angegebenen Homepage herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag bis zum 15.03. eines jeden Jahres bei der Schule abgegeben werden muss.
Entgeltliche, kostenpflichtige Ausleihe
Eltern, für die die kostenfreie Schulbuchausleihe nicht in Frage kommt, haben die Möglichkeit sich für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr anzumelden. Hierzu erhalten Sie durch die Schule im Mai die entsprechenden Schreiben.
Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare erhalten sie hier: http://lmf-online.rlp.de/gehezu/startseite.html
Bitte beachten Sie, dass nach Anmeldeschluss keine weitere Anmeldung mehr möglich ist.
Kennzeichnung der Schulbücher / Materialien
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind insbesondere die ausgeliehenen Schulbücher, die zum Schuljahresende zurückgegeben werden müssen, pfleglich behandelt, da sie Ihnen ansonsten in Rechnung gestellt werden. Schlagen Sie deshalb bitte alle Bücher in eine Hülle ein. Sie ersparen sich damit zusätzliche Kosten. Bitte kennzeichnen Sie alle Bücher, Arbeitsmaterialien, Turnbeutel u.s.w. mit dem Namen Ihres Kindes. Achten auch Sie bitte mit darauf, dass die geforderten Arbeitsmaterialien immer vollständig und sauber zu Verfügung stehen.
Schule = handyfreie Zone
Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, die ein Mobiltelefon besitzen, dieses nicht mit in die Schule zu bringen.
Unsere Schule soll für die Kinder eine handyfreie Zone bleiben. Das gilt auch für Wandertage und außerunterrichtliche Veranstaltungen.
- Wenn das Telefon verloren geht, kann keine Haftung übernommen werden.
- Foto-, Video-und Tonaufnahmen könnten gemacht werden, Datenschutzbestimmungen missachtet werden.
- Anrufe und Tongeräusche stören den Unterricht.
- Ein Mobiltelefon stellt eine allzu große Ablenkung für ein Kind im Grundschulalter dar.
- Wenn Eltern ihr Kind telefonisch erreichen müssen, kann in der Schule angerufen werden. Wir stellen die Verbindung her.
- Wenn Kinder nach Hause telefonieren müssen, steht das Telefon im Lehrerzimmer/ Sekretariat zur Verfügung.
Schulelternbeirat
Alle zwei Jahre wählen die die Klassenelternsprecher, Klassenelternsprecherinnen und zusätzliche Wahlvertreter in einer Wahlversammlung Mitglieder für den Schulelternbeirat und deren Vertreter/innen. Der Schulelternbeirat wählt dann den/die Schulelternsprecher/in.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unserem SEB.
Schulwechsel
Sollte Ihr Kind aufgrund eines Umzuges o.ä. unsere Schule verlassen, ist wie folgt vorzugehen:
1. Das Kind muss an unserer Schule offiziell schriftlich abgemeldet werden.
2. Gleichzeitig ist das Kind an einer anderen Schule anzumelden, der Name der neuen Schule ist uns mitzuteilen.
Schulweg
Bald nach der Einschulung wollen viele Kinder allein oder mit Freunden zur Schule gehen. Die Eltern freuen sich über die wachsende Selbstständigkeit. Und fragen sich: Kann es das schon? Die Entscheidung kann den Eltern niemand abnehmen! Die richtige Mischung aus Selbstständigkeit und Sicherheit zu finden, ist nicht leicht.
Für Ihr Kind ist es also wichtig, den Schulweg sicher gehen zu können. Bitte wählen Sie eine Strecke, auf der das Kind möglichst gefahrlos gehen kann (Zebrastreifen und übersichtliche Stellen zum Überqueren der Straßen). Üben Sie den Schulweg mehrmals gemeinsam und lassen Sie sich von Ihrem Kind führen. Auch im Unterricht wird verkehrsgerechtes Verhalten mit Ihrem Kind geübt.
Informationen der Unfallkasse RLP zum Thema Schulweg finden Sie hier.
Einen weiteren Schulwegratgeber finden Sie hier.
Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, achten Sie bitte auf die Sicherheit aller Schulkinder und parken Sie nicht an der Bushaltestelle.
Extreme Wetterbedingungen – Regelung bei Schnee, Eis oder Sturm
Bei witterungsbedingt extrem schlechten Straßenverhältnissen bestimmen grundsätzlich die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Bei einem Fehlen entstehen den Kindern keine schulischen Nachteile (u.a. werden keine neuen Lerngebiete behandelt oder Klassenarbeiten geschrieben).
Weiterhin ist zu beachten:
Bei schwierigen Straßenverhältnissen können sich die Abfahrtszeiten des Schulbusses verzögern. Eine Wartezeit an der Haltestelle von mindestens 15 Minuten ist zumutbar. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind an solchen Tagen nach einer gewissen Wartezeit wieder nach Hause gehen kann, bzw. bei Verwandten/Freunden unterkommt.
Sport & Schmuck
Bei der Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht kann das Tragen von Uhren und anderen Schmuckstücken zu einer Gefährdung sowohl der eigenen Person als auch der Mitschülerinnen und Mitschüler führen. Solche Gefährdungen müssen mit geeigneten Mitteln verhindert werden. Daher müssen Schmuckstücke, Uhren und Ohrringe für die Dauer des Sportunterrichtes abgelegt werden. Kleine Schmuckstücke (z.B. gepiercte Ohr- und Nasenringe), die nicht abgelegt werden können, müssen vor der Sportstunde mit Heftpflaster o.ä. abgeklebt werden.
Diese Aufgabe kann jedoch nicht von der Lehrerin oder dem Lehrer übernommen werden, sondern sollte vorher bereits durch Sie bzw. durch das Kind selbst erfolgen.
Welche Sportkleidung, Turnschuhe etc. Ihr Kind benötigt, wird Ihnen die Klassenleitung auf dem Elternabend mitteilen.
Aus hygienischen Gründen sollte die Sportkleidung vor bzw. nach der Sportstunde gewechselt werden.
Weitere Informationen der Unfallkasse RLP zum Thema Sportunterricht finden Sie hier.
Unfälle
Gemäß der Versicherungsordnung (UK RLP – Unfallkasse Rheinland-Pfalz) steht die gesamte Schülertätigkeit unter dem Schutz der Versicherung. Unfälle bei Schulveranstaltungen, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg sind wegen der Erstellung der Unfallmeldung daher unverzüglich der Schule zu melden. Dies gilt insbesondere für Unfälle, bei denen eine ärztliche Behandlung erfolgte.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Unfall.
Zähne
Einmal im Schuljahr besucht der Zahnarzt unsere Schule, um die Zähne der Erstklässlerinnen und Erstklässler zu kontrollieren. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Außerdem findet eine Unterrichtung im Hinblick auf Zahnpflege statt. Bitte helfen Sie mit, dass die Zähne Ihrer Kinder gesund bleiben. Achten Sie auf die regelmäßige Zahnpflege zuhause und die entsprechende Ernährung.
Weitere Informationen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Informationen der Unfallkasse RLP zum Thema Zahnschaden finden Sie hier.
Zeugnisausgabe
Zum Halbjahr der Klasse 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Zeugnis. Die Eltern werden zu einem ersten Elterngespräch eingeladen, deren Teilnahme verpflichtend ist. Die Klassenleitung dokumentiert dieses Gespräch.
Am Ende des ersten Schuljahres und am Ende des zweiten Schuljahres wird ein Zeugnis erstellt. Es enthält keine Noten, sondern Aussagen über den Leistungsstand und die Lernfortschritte, die Ihr Kind in seiner sozialen und geistigen Entwicklung gemacht hat.
Im dritten und vierten Schuljahr erhält Ihr Kind ein Notenzeugnis mit Könnensprofilen. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine Empfehlung für eine weiterführende Schule ausgesprochen.
Die Zeugnisausgabe zum Schuljahresende ist stets der letzte Schultag. Unterrichtsende ist an diesem Tag um 12:00h. Die Betreuung findet an diesem Tag wie gewohnt bis 14.00 Uhr statt.


